📊 NIS2 Entscheidungslogik

Visualisierung der Betroffenheitsprüfung nach §28 NIS2UmsuCG

Besonders wichtige Einrichtung
Wichtige Einrichtung
Nicht betroffen
Sonderregelung

🏢 Start

Einrichtung prüfen

❓ Ausnahme?

§28 Abs. 5, 6, 9

JA

🔵 Sonderregelung

TK, Energie, DORA, Landesrecht

NEIN

❓ Automatisch besonders wichtig?

KRITIS, qual. VDA, TLD, DNS

JA

🔴 Besonders wichtig

§28 Abs. 1 Nr. 1-2

NEIN

❓ Regulierter Sektor?

Anlage 1 oder 2

NEIN

🟢 Nicht betroffen

JA

📊 Größenprüfung

MA, Umsatz, Bilanz (konsolidiert)

📏 Schwellenwerte

KategorieAnlageMitarbeiterODER Finanzen
Besonders wichtigAnlage 1≥ 250>50 Mio. € UND >43 Mio. €
WichtigAnlage 1 + 2≥ 50>10 Mio. € UND >10 Mio. €
Nicht betroffen-Unterhalb der Schwellenwerte

⚡ Automatische Einstufungen

Besonders wichtig - Immer

  • Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS)
  • Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
  • Top Level Domain Registries
  • DNS-Diensteanbieter

Wichtig - Immer

  • Vertrauensdiensteanbieter (nicht qualifiziert)
  • TK-Anbieter unter Schwellenwerten

🔗 Verbundene Unternehmen

Bei der Größenprüfung müssen grundsätzlich auch Daten von Partner- und verbundenen Unternehmen berücksichtigt werden:

Partnerunternehmen (25-50%)

  • Anteilige Hinzurechnung
  • Proportional zur Quote

Verbundene Unternehmen (>50%)

  • Vollständige Hinzurechnung
  • 100% der Kennzahlen

Ausnahme: Unabhängiger IT-Betrieb

  • Keine Konsolidierung
  • IT eigenständig betrieben