Besonders wichtige Einrichtung
Wichtige Einrichtung
Nicht betroffen
Sonderregelung
🏢 Start
Einrichtung prüfen
↓
❓ Ausnahme?
§28 Abs. 5, 6, 9
JA
↓
🔵 Sonderregelung
TK, Energie, DORA, Landesrecht
NEIN
↓
❓ Automatisch besonders wichtig?
KRITIS, qual. VDA, TLD, DNS
JA
↓
🔴 Besonders wichtig
§28 Abs. 1 Nr. 1-2
NEIN
↓
❓ Regulierter Sektor?
Anlage 1 oder 2
NEIN
↓
🟢 Nicht betroffen
JA
↓
📊 Größenprüfung
MA, Umsatz, Bilanz (konsolidiert)
📏 Schwellenwerte
| Kategorie | Anlage | Mitarbeiter | ODER Finanzen |
|---|---|---|---|
| Besonders wichtig | Anlage 1 | ≥ 250 | >50 Mio. € UND >43 Mio. € |
| Wichtig | Anlage 1 + 2 | ≥ 50 | >10 Mio. € UND >10 Mio. € |
| Nicht betroffen | - | Unterhalb der Schwellenwerte | |
⚡ Automatische Einstufungen
Besonders wichtig - Immer
- Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS)
- Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
- Top Level Domain Registries
- DNS-Diensteanbieter
Wichtig - Immer
- Vertrauensdiensteanbieter (nicht qualifiziert)
- TK-Anbieter unter Schwellenwerten
🔗 Verbundene Unternehmen
Bei der Größenprüfung müssen grundsätzlich auch Daten von Partner- und verbundenen Unternehmen berücksichtigt werden:
Partnerunternehmen (25-50%)
- Anteilige Hinzurechnung
- Proportional zur Quote
Verbundene Unternehmen (>50%)
- Vollständige Hinzurechnung
- 100% der Kennzahlen
Ausnahme: Unabhängiger IT-Betrieb
- Keine Konsolidierung
- IT eigenständig betrieben