Partnerunternehmen (25-50% Beteiligung):
- Anteilige Hinzurechnung der Mitarbeiter und Finanzdaten
Verbundene Unternehmen (>50% Beteiligung):
- Vollständige Hinzurechnung aller Daten
Ausnahme nach §28 Abs. 4 NIS2UmsuCG:
- Keine Hinzurechnung, wenn IT-Systeme nachweislich unabhängig betrieben werden
- Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände